Inklusive Schule


Zum Schuljahresbeginn 2012 wurde an der Pestalozzi-Schule Hameln die inklusive Schule eingeführt. Dadurch haben alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, gleichberechtigt an unserem Bildungsangebot teilzunehmen. In der Pestalozzi-Schule werden Schüler/innen mit und ohne Förderbedarf gemeinsam in den Klassen unterrichtet. Dabei werden Schüler/innen mit Förderbedarf in einigen Stunden in der Woche von ausgebildeten Förderschullehrkräften unterstützt.

 

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) formuliert das Recht auf Selbstbestimmung, Partizipation und umfassenden Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen und fordert eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft. Für die Bildung ist vor allem der Artikel 24 von Relevanz, in dem es in Absatz 2 heißt:

„Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass...b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der Sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben“.

 

Schulische Inklusion umfasst grundsätzlich alle Schüler und Schülerinnen eines Jahrganges, stellt sich auf deren individuelle Bedürfnisse ein und definiert keine Unterschiede. Ausgangspunkt ist eine heterogene Lerngruppe, die aus diversen Mehrheiten und Minderheiten besteht, und zwar unter sprachlichen, ethnischen, religiösen, sozialen, lebensweltlichen, geschlechterrollen-, behinderungs-bezogenen und anderen Gesichtspunkten. Schulische Inklusion ist demnach viel umfassender als die Eingliederung von einzelnen ‚behinderten‘ Kindern (siehe Graphik):

Inklusiver Unterricht bedeutet somit die grundsätzliche Teilhabe jedes einzelnen Schülers am Unterricht der Gesamt-Lerngruppe. Schülerinnen und Schüler können ihren Mitschülern und Mitschülerinnen mit (möglichem) sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf durch positive Vorbilder in der Gruppe Lernanreize geben und beim Aufbau sprachlicher und sozialer Fähigkeiten anregen.

Schülerinnen und Schüler mit (möglichem) sonderpädagogischen Unter-stützungsbedarf sollen in dem Lernumfeld der Regelschule lernen, ein positives Selbstkonzept zu entwickeln und abzusichern.

Schülerinnen und Schüler ohne Unterstützungsbedarf sollen Rücksichtnahme u. ä. Verhaltensweisen im täglichen Umgang mit den Schülerinnen und Schülern mit (möglichem) sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf lernen.

Der persönliche Umgang miteinander in konkreten alltäglichen Anlässen soll alle Schülerinnen und Schüler befähigen, andere in ihrem Anderssein zu erleben und zu akzeptieren.

Dabei hat ein gemeinsamer Unterricht mit individualisierter Zugangsweise zu gemeinsamen Themen gegenüber einer separierenden Unterrichtsorganisation für Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung Vorrang. Inklusiver Unterricht schließt damit eine länger andauernde Förderung einzelner Schüler und Schülerinnen oder Kleingruppen in gesonderten Fördergruppen während des Klassenunterrichtes grundsätzlich zunächst einmal aus.

Zur Umsetzung der Inklusion benötigen wir ein pädagogisches Konzept, das Unterschiede akzeptiert und fruchtbar macht sowie Individualität unterstützt. Schule und Unterricht bedürfen einer grundsätzlichen Neuorientierung, die die kooperative Arbeit in einem multiprofessionellen Team berücksichtigt.

 

Realisierung an der GOBS Pestalozzi-Schule  

Rahmenbedingungen

Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen werden unter Berücksichtigung des Elternwillens und nach Beratung durch das Lehrerteam der zukünftigen Klassenstufe der jeweiligen Schulform zugewiesen.

Schüler und Schülerinnen mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich emotional-soziale Entwicklung sowie in weiteren Bereichen (Sprache, Sehen, Hören, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung) werden in Abhängigkeit von ihrem grundsätzlichen kognitiven Potential / Fähigkeiten unter Berücksichtigung des Elternwillens sowie nach Beratung durch das Lehrerteam der zukünftigen Klassenstufe der jeweiligen Schulform zugewiesen. Dabei wird eine gleichmäßige Verteilung der betreffenden Schüler und Schülerinnen auf die Klassen der Klassenstufe angestrebt.

Die Rahmenbedingungen sind so gestaltet, dass gemeinsamer Unterricht, individuelle Förderung und Prävention im Sinne aller Schüler erfolgreich umsetzbar sind. Besonders vorbereitete Lernumgebungen und Förderorte gewährleisten eine Vielfalt an Lernwegen und Fördermöglichkeiten. Die lernprozessbegleitende Förderdiagnostik zeigt dabei jeweils die nächsten erreichbaren Entwicklungsschritte auf (vgl. 3.2.).

Die gemeinsame fachliche Arbeit orientiert sich an den jeweiligen curricularen Vorgaben der unterschiedlichen Schulformen.

Der Unterricht erfolgt i.d.R. im Klassenunterricht, bei Anwesenheit einer Förderschullehrkraft weitgehend im Teamteaching. Der Stundenplan wird mit der Förderschullehrkraft für die entsprechenden Klassen abgestimmt.

Inklusiver Unterricht erfordert eine Unterrichtsgestaltung, die den Ansprüchen einer heterogenen Lerngruppe gerecht werden kann. Die inklusive Unterrichtsgestaltung bringt die Anforderungen mit sich, auch Lernförderung und Förderung der emotionalen und sozialen Entwicklung zu berücksichtigen – sowohl präventiv als auch intervenierend. Das bedeutet, dass Unterricht sich den individuellen Bedürfnissen der Schüler und Schülerinnen anpassen muss. Dazu sind differenzierte Unterrichtsformen sowie Orientierung gebende, strukturierte Unterrichtssituationen Voraussetzung.

Je nach individuellen Förderzielen werden vereinzelt zeitlich begrenzte (!) Einzel- und Kleingruppenfördersituationen notwendig sein (parallel oder zusätzlich zum Klassenunterricht).

 

Förderdiagnostik und Förderung

Für die gerade angesprochenen Aspekte der Unterrichts-Gestaltung brauchen wir eine Veränderung im diagnostischen Vorgehen, eine Förderdiagnostik – als Voraussetzung für die Förderplanung, die zum einen eine Hilfe ist, den Unterricht auf die Bedürfnisse einzelner Schüler und Schülerinnen hin zu planen und zu gestalten, zum anderen durch den neuen Erlass zur Feststellung von sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf explizit gefordert wird.

Alle Fördermaßnahmen basieren auf einem primär präventiven Ansatz. Frühe unterstützende Maßnahmen, schwerpunktmäßig in den Klassen 1 und 2 der Grundschule sowie den Klassen 5 und 6 der Oberschule, wirken sich auf die weitere Lernentwicklung von Schülern und Schülerinnen positiv aus und verringern die Zahl gefährdeter und beeinträchtigter Lernbiographien. Voraussetzung dafür ist eine noch zu entwickelnde Form einer Eingangsdiagnostik in den 1. und 5. Jahrgängen insbesondere in den Leistungsbereichen Mathematik und Deutsch, aber auch hinsichtlich der Bereiche Arbeits- und Sozialverhalten.

Um diesem Anspruch zu genügen, werden die der GOBS Pestalozzi-Schule zugewiesenen Förderschullehrerstunden schulintern schwerpunktmäßig auf die Jahrgangsstufen 1 und 2 sowie 5 und 6 verteilt. An der Entscheidung werden die betreffenden Regel- und Förderschullehrkräfte beteiligt.

Anzustreben ist die Verteilung der Förderschulstunden auf eine Förderschullehrkraft mit dem Schwerpunkt Lernen und eine weitere Förderschullehrkraft mit dem Schwerpunkt emotional-soziale Entwicklung.