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Schulordnung



Anmeldung zur Betreuung für Klasse 1 und 2



Anmeldung zur Betreuung für Klasse 3 und 4



Abschlüsse an der Oberschule

Abschlüsse an der Oberschuleschule.
Abschlüsse im Sekundarbereich I

Nach dem 10. Schuljahrgang können mit Ausnahme am Gymnasium und im Gymnasialzweig der nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschule folgende Abschlüsse in Verbindung mit einer erfolgreich absolvierten Abschlussprüfung erworben werden:

der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss,

der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss,

der Erweiterte Sekundarabschluss I.

Nach dem 9. Schuljahrgang können folgende Abschlüsse erworben werden:

    Hauptschulabschluss,

    Abschluss der Schule für Lernbehinderte.

Wer nach dem Besuch des 9. oder 10. Schuljahrgangs keinen Abschluss erhält oder einen Abschluss mit weitergehenden Berechtigungen erwerben will, kann im Regelfall den jeweiligen Schuljahrgang einmal wiederholen.

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. In den Fächern des schriftlichen Prüfungsteils werden landesweit einheitliche Prüfungsaufgaben gestellt. Das Ergebnis des jeweiligen Prüfungsfaches geht in die Jahresnote des Faches mit einem Drittel ein. Unter den Prüfungsfächern darf höchstens ein Fach mit einer insgesamt mangelhaften Leistung sein.




Festschrift


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